Autoverwertung
Seit dem Inkrafttreten der Altautoverordnung zum 01. April 1998 unterliegt das Altautorecycling in Deutschland gesetzlichen Vorschriften.
Seither darf der Letzthalter sein Fahrzeug zur Verwertung nur einer zertifizierten Annahmestelle oder einem zertifizierten Demontagebetrieb überlassen.
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da unter 08727/9608-0:
Montag bis Donnerstag:
07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 14:30 Uhr
Meistgestellte Fragen
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